Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.1994

Geschäftszahl

93/04/0077

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/10/30 90/04/0200 1

Stammrechtssatz

Das von der Behörde durchzuführende Verfahren gem

Paragraph 79, GewO 1973 setzt weder eine Antragstellung des Betriebsanlageinhabers noch auch der Nachbarn voraus und bietet auch keine tatbestandsmäßige Voraussetzung für einen negativen Feststellungsbescheid (Hinweis B 24.4.1990, 89/04/0180).