Verwaltungsgerichtshof
25.05.1993
93/04/0052
Die Frage der Zumutbarkeit einer durch die Ausübung eines Gastgewerbes bewirkten Störung der Nachbarschaft ist ausschließlich unter Bedachtnahme auf die gegebenen örtlichen Verhältnisse zu beantworten; eine Beurteilung anhand eines einer Flächennutzungsordnung entsprechenden Immissionsmaßes hat nicht stattzufinden (Hinweis E 29.1.1982, 04/3383/80, VwSlg 10646 A/1982 - zur insoweit gleichen Rechtslage vor der GewRNov 1988).