Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

19.10.1993

Geschäftszahl

93/04/0050

Rechtssatz

Das Gewerbe "Autoverwertung (Ausschrottung)" bietet eine besondere Gelegenheit zur Begehung der fahrlässigen Krida nach Paragraph 159, Absatz eins, Ziffer eins und Ziffer 2, StGB.