Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1995

Geschäftszahl

93/04/0047

Rechtssatz

Bei der Beurteilung der Selbständigkeit iSd Paragraph eins, Absatz 3, GewO 1973 kommt erhebliches Gewicht der Ausstellung von Rechnungen im eigenen Namen zu (Hinweis E 25.3.1983, 81/04/0188).