Verwaltungsgerichtshof
12.07.1995
93/03/0224
GRS wie 85/18/0314 E 23. September 1985 RS 1
Die Anbringung der Straßenverkehrszeichen vor Erlassung der entsprechenden Verordnung steht einer wirksamen Kundmachung der Verordnung ab dem Zeitpunkt ihrer Erlassung nicht entgegen.
Serie (erledigt im gleichen Sinn):
93/03/0225 E 12. August 1995