Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.03.1994

Geschäftszahl

93/03/0203

Rechtssatz

Ausführungen über die Zulässigkeit der Vernehmung eines Zeugen im Rechtshilfeweg und Verleung der Aussage in der fortgesetzten Berufungsverhandlung.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):

93/03/0276