Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1995

Geschäftszahl

93/03/0188

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0135/74 E 26. April 1974 VwSlg 8608 A/1974 RS 1

Stammrechtssatz

Die Erteilung (Erweiterung) einer Zivilflugplatz-Bewilligung kann durch die darin enthaltene Umschreibung der in Aussicht genommenen Sicherheitszonen-Verordnung die Eigentümer von Liegenschaften im Zonenbereich insoweit berühren, als dadurch ihr Eigentumsrecht beeinträchtigt wird.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/03/0190

93/03/0189