Verwaltungsgerichtshof
25.01.1995
93/03/0188
GRS wie 0488/67 B 1. Juni 1967 VwSlg 7149 A/1967 RS 2
Paragraph 69, Absatz eins, Litera f, des Luftfahrtgesetzes legt der Behörde nur die Verpflichtung auf, bei der Erteilung einer Flugplatzbewilligung auf die Auswirkung dieses Vorhabens auf die Rechte Dritter Bedacht zu nehmen. Eine Parteistellung dieser Personen kann aus dieser Gesetzesstelle nicht abgeleitet werden.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0190
93/03/0189