Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1995

Geschäftszahl

93/03/0188

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0488/67 B 1. Juni 1967 VwSlg 7149 A/1967 RS 2

Stammrechtssatz

Paragraph 69, Absatz eins, Litera f, des Luftfahrtgesetzes legt der Behörde nur die Verpflichtung auf, bei der Erteilung einer Flugplatzbewilligung auf die Auswirkung dieses Vorhabens auf die Rechte Dritter Bedacht zu nehmen. Eine Parteistellung dieser Personen kann aus dieser Gesetzesstelle nicht abgeleitet werden.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/03/0190

93/03/0189