Verwaltungsgerichtshof
25.01.1995
93/03/0188
Sicherheitszonen sind öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zur Sicherung des Anfluges und Abfluges im Bereich eines Flugplatzes und seiner Umgebung. Die Sicherheitszonen-Verordnungen beinhalten Belastungen, nämlich Bauverbote für Dritte.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung
verbunden):
93/03/0190
93/03/0189