Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.01.1995

Geschäftszahl

93/03/0188

Rechtssatz

Sicherheitszonen sind öffentlich-rechtliche Eigentumsbeschränkungen zur Sicherung des Anfluges und Abfluges im Bereich eines Flugplatzes und seiner Umgebung. Die Sicherheitszonen-Verordnungen beinhalten Belastungen, nämlich Bauverbote für Dritte.

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

93/03/0190

93/03/0189