Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.12.1993

Geschäftszahl

93/03/0067

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/04/30 91/02/0153 1

Stammrechtssatz

Die Annahme, daß sich die Anstiegsphase bei einem Sturztrunk besonders nachteilig auf die Fahrtüchtigkeit auswirkt, steht mit dem Stand der medizinischen Wissenschaft im Einklang (Hinweis E 2.10.1991, 91/03/0271). Die belBeh hatte daher keine Veranlassung, ein zusätzliches gerichtsmedizinisches Gutachten einzuholen.