Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.09.1994

Geschäftszahl

93/02/0319

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/01/18 90/18/0207 4

Stammrechtssatz

Die Beh ist nicht verpflichtet, von Amts wegen zu prüfen, ob die eingeschrittenen Polizeibeamten befugt waren, die Atemluftprobe durchzuführen (Hinweis E 28.6.1989, 88/02/0043).