Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1996

Geschäftszahl

93/02/0306

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/10/13 93/02/0104 2

Stammrechtssatz

Strafbar nach Paragraph 31, Absatz 2, ASchG ist - neben dem Arbeitgeber - auch ein etwaiger Bevollmächtigter des Arbeitgebers. Als solcher kann dabei auch ein mit der nötigen Vollmacht ausgestatteter Arbeitnehmer auftreten.