Verwaltungsgerichtshof
20.12.1996
93/02/0306
GRS wie VwGH E 1993/10/13 93/02/0104 2
Strafbar nach Paragraph 31, Absatz 2, ASchG ist - neben dem Arbeitgeber - auch ein etwaiger Bevollmächtigter des Arbeitgebers. Als solcher kann dabei auch ein mit der nötigen Vollmacht ausgestatteter Arbeitnehmer auftreten.