Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.02.1994

Geschäftszahl

93/02/0202

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/05/09 89/02/0219 7

Stammrechtssatz

Schon das Fehlen einer der Voraussetzungen für die Erteilung einer Ausnahmebewilligung gemäß Paragraph 45, Absatz 2, erster Satz StVO in der Fassung 1976/412 hat zur Versagung der Ausnahmebewilligung zu führen (Hinweis E 20.3.1987, 87/18/0016).