Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1993

Geschäftszahl

93/02/0192

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 87/02/0003 E 23. April 1987 RS 2

Stammrechtssatz

Eine Verkehrsbeeinträchtigung iSd Paragraph 89, a Absatz 2, StVO liegt auch dann vor, wenn einer Vorbeifahrt eine bestimmte Rechtsvorschrift (hier: Paragraph 9, Absatz eins, leg cit) entgegensteht, mag eine Vorbeifahrt auch faktisch möglich sein.