Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

20.12.1993

Geschäftszahl

93/02/0192

Rechtssatz

Im Hinblick auf den gesetzlichen Tatbestand der Beeinträchtigung des Verkehrs iSd Paragraph 89 a, Absatz 2, StVO ist eine in den Einzelheiten maßstabgetreue Skizze nicht in jedem Fall erforderlich (Hinweis E 21.2.1990, 89/02/0194).