Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

29.09.1993

Geschäftszahl

93/02/0107

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/12/03 92/18/0084 1

Stammrechtssatz

Sind nach den Dienstplänen Ruhepausen nicht von vornherein festgelegt, so können diese nicht als Ruhepausen iSd Paragraph 15, KJBG 1987 gewertet werden (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0169).