Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.06.1993

Geschäftszahl

93/02/0066

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/03/19 85/18/0174 11

Stammrechtssatz

Ein bloßes "unfallsbedingtes Anhalten" kann nicht mit dem "Anhalten" im Sinne des Paragraph 4, Absatz eins, Litera a, StVO gleichgesetzt werden.