Verwaltungsgerichtshof
21.09.1994
93/01/1517
GRS wie VwGH E 1994/09/21 93/01/1530 1
Der belangten Behörde ist es nicht verwehrt, Umstände, die bereits bei Prüfung der Verleihungsvoraussetzungen gem Paragraph 10, StbG 1985 zu beurteilen waren, im Rahmen der Ausübung des freien Ermessens gem Paragraph 11, StbG 1985 heranzuziehen (Hinweis E 20.5.1992, 92/01/0093).