Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.12.1994

Geschäftszahl

93/01/0852

Rechtssatz

Schutzobjekt des Paragraph 10, Absatz eins, Ziffer 6, StbG 1985 ist der Gesamtkomplex öffentlich-rechtlicher Normen (Hinweis E 20.10.1970, 1312/70, VwSlg 7889 A/1970). (hier: Aus der von einem Staatsbürgerschaftswerber nach seiner Kündigung durch die Gemeinde Wien durchgeführten Protestaktion vor dem Wiener Rathaus kann nicht abgeleitet werden, der Staatsbürgerschaftswerber werde in Zukunft wesentliche, zur Abwehr und Unterdrückung von Gefahren für die öffentliche Ruhe und Ordnung erlassene Vorschriften mißachten; Hinweis E 4.3.1987, 86/01/0200, VwSlg 12416 A/1987)