Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.02.1996

Geschäftszahl

93/01/0259

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH B 1990/04/23 89/10/0241 2

Stammrechtssatz

Die Genehmigung iSd Paragraph 18, Absatz 4, AVG ist nur durch Unterschriftleistung zulässig. Der Gesetzgeber hat keine Anordnung getroffen, daß andere Verhaltensweisen von Behördenorganen - zB mündliche oder konkludente Anordnungen an nicht zur Genehmigung berufene Organe, Bescheide auszufertigen - ebenfalls als Genehmigung zu werten seien (Hinweis E 11.12.1986, 86/02/0123, VwSlg 12333 A/1986).