Verwaltungsgerichtshof
28.02.1996
93/01/0259
Eine Feststellung iSd Paragraph eins, Absatz 2, BeglaubigungsV kommt nur hinsichtlich der angeführten Organe von Gemeinden und Gemeindeverbänden in Frage. Demgegenüber handelt es sich bei der Sicherheitsdirektion für das Bundesland Wien um eine Bundesbehörde.