Verwaltungsgerichtshof
22.06.1994
93/01/0016
GRS wie 88/11/0145 E 28. März 1989 RS 3
Parteiengehör kann auch telefonisch gewährt werden, wenn dadurch die Möglichkeit der Partei, zu einem bestimmten Beweisergebnis hinreichend Stellung zu nehmen, gewährleistet ist (Hinweis E 23.9.1988, 88/11/0085).