Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.06.1994

Geschäftszahl

93/01/0016

Rechtssatz

Nur der aus freiem Willen erfolgte Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft kann gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins, StbG 1949 zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft führen (Hinweis E 17.6.1969, 1038/68).