Verwaltungsgerichtshof
22.06.1994
93/01/0016
Nur der aus freiem Willen erfolgte Erwerb einer fremden Staatsbürgerschaft kann gemäß Paragraph 9, Absatz eins, Ziffer eins, StbG 1949 zum Verlust der österreichischen Staatsbürgerschaft führen (Hinweis E 17.6.1969, 1038/68).