Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1993

Geschäftszahl

92/18/0479

Rechtssatz

Aus der Vorschrift des Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, der römisch fünf über die Beschäftigungsverbote und -beschränkungen für Jugendliche, BGBl 1981/527, ergibt sich, daß die in dessen zweitem Satz näher angeführten Maschinen (hier: Pressen gem Paragraph 8, Absatz eins, Ziffer eins, Litera f,) eine demonstrative Aufzählung der im ersten Satz allgemein umschriebenen Maschinen darstellen (argumentum: "insbesondere").