Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

12.11.1992

Geschäftszahl

92/18/0410

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/08 90/19/0532 3

Stammrechtssatz

Ein Prokurist besitzt nach den Paragraphen 48, ff HGB zwar eine umfangreiche Vertretungsmacht, Organstellung kommt ihm jedoch nicht zu, weshalb er nicht zu den zur Vertretung nach außen berufenen Personen iSd Paragraph 9, Absatz eins, VStG zählt

(Hinweis E 18.3.1986, 85/10/0089, VwSlg 12079 A/1986).