Verwaltungsgerichtshof
08.10.1992
92/18/0403
GRS wie VwGH E 1991/09/30 91/19/0230 1
Eine Verfolgungshandlung hat sich auf die Tat selbst, nicht auf deren rechtliche Wertung zu beziehen. Somit ist eine Verfolgungshandlung - bei Vorliegen der sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen - auch dann eine taugliche iSd Paragraph 32, Absatz 2, VStG, wenn allenfalls die darin vorgenommene rechtliche Qualifikation des angelasteten strafbaren Verhaltens nicht zutreffend sein sollte.