Verwaltungsgerichtshof
08.10.1992
92/18/0391
Daß die wegen Unzuständigkeit der Unterbehörde ausgesprochene ersatzlose Aufhebung eines Straferkenntnisses nicht die Wirkung der Einstellung des Strafverfahrens hat, liegt auf der Hand.
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden):
92/18/0392