Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1992

Geschäftszahl

92/18/0285

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/09/23 91/19/0186 1

Stammrechtssatz

Der Schriftsatzaufwandersatz gebührt für alle im Verfahren erstatteten Schriftsätze nur einmal.