Verwaltungsgerichtshof
09.07.1992
92/18/0276
GRS wie VwGH B 1991/12/16 91/19/0271 1
Eine Möglichkeit der Rechtsverletzung besteht nicht, wenn der angefochtene Bescheid weder an den Bf gerichtet ist, noch auch diesem gegenüber auf Grund von Rechtsvorschriften wirkt.
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180276.X01