Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

09.07.1992

Geschäftszahl

92/18/0268

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 2162/49 E 10. März 1950 VwSlg 1305 A/1950 RS 1

Stammrechtssatz

Die Ausfertigung eines behördlichen Bescheides braucht nicht mit dem Amtssiegel versehen zu sein.