Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.07.1992

Geschäftszahl

92/18/0183

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/10/28 91/19/0225 5

Stammrechtssatz

Um von einem wirksamen Kontrollsystem sprechen zu können, genügt nicht die Betrauung Dritter mit Kontrollaufgaben und die Erteilung diesbezüglicher Weisungen, geboten ist vielmehr darüber hinaus die Überwachung der Betrauten auf die ordnungsgemäße Wahrnehmung der ihnen übertragenen Aufgaben bzw die Überwachung der erteilten Weisungen auf ihre Befolgung (Hinweis E 8.7.1991, 91/19/0086 und E 30.9.1991, 91/19/0247).