Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.07.1992

Geschäftszahl

92/18/0183

Rechtssatz

Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG verlangt keine weitere Spezifizierung dahin, ob es sich bei dem verantwortlichen Beauftragten iSd Paragraph 9, Absatz 2, VStG um einen solchen gem dem ersten oder einen solchen nach dem zweiten Satz dieser Gesetzesstelle handelt.