Verwaltungsgerichtshof
30.07.1992
92/18/0183
Paragraph 44 a, Ziffer eins, VStG verlangt keine weitere Spezifizierung dahin, ob es sich bei dem verantwortlichen Beauftragten iSd Paragraph 9, Absatz 2, VStG um einen solchen gem dem ersten oder einen solchen nach dem zweiten Satz dieser Gesetzesstelle handelt.