Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1994

Geschäftszahl

92/18/0176

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/10/08 90/19/0532 3

Stammrechtssatz

Ein Prokurist besitzt nach den Paragraphen 48, ff HGB zwar eine umfangreiche Vertretungsmacht, Organstellung kommt ihm jedoch nicht zu, weshalb er nicht zu den zur Vertretung nach außen berufenen Personen iSd Paragraph 9, Absatz eins, VStG zählt

(Hinweis E 18.3.1986, 85/10/0089, VwSlg 12079 A/1986).

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung

verbunden):

92/18/0181