Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1993

Geschäftszahl

92/18/0118

Rechtssatz

Haben die bestimmter Übertretungen des AZG beschuldigten handelsrechtlichen Geschäftsführer einer Krankenanstalten-GmbH es unterlassen, einen Antrag nach Paragraph 19, Absatz 3, AZG zu stellen, so können sie sich nicht mit Erfolg auf das Vorliegen von Notstand berufen.

Beachte

Serie (erledigt im gleichen Sinn):

92/18/0119 bis 92/18/0125 E 30.9.1993

Besprechung in:

ZAS 1994/4, S 136 - 142;