Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.12.1992

Geschäftszahl

92/18/0084

Rechtssatz

Sind nach den Dienstplänen Ruhepausen nicht von vornherein festgelegt, so können diese nicht als Ruhepausen iSd Paragraph 15, KJBG 1987 gewertet werden (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0169).