Sind nach den Dienstplänen Ruhepausen nicht von vornherein festgelegt, so können diese nicht als Ruhepausen iSd § 15 KJBG 1987 gewertet werden (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0169).Sind nach den Dienstplänen Ruhepausen nicht von vornherein festgelegt, so können diese nicht als Ruhepausen iSd Paragraph 15, KJBG 1987 gewertet werden (Hinweis E 29.6.1992, 92/18/0169).