Verwaltungsgerichtshof
23.03.1992
92/18/0044
GRS wie VwGH E 1991/06/20 91/19/0135 1
Wurde ein dem gegen den Fremden erlassenen Aufenthaltsverbot
entsprechender Rechtszustand hergestellt, so konnte der Fremde
durch die mit dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene
Abweisung seines Antrages auf Aufschub der Vollstreckung nicht
in dem diesbezüglichen subjektiven Recht verletzt worden sein
(Hinweis B 18.6.1990, 90/19/0175).
ECLI:AT:VWGH:1992:1992180044.X06