Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.03.1992

Geschäftszahl

92/18/0044

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/20 91/19/0135 1

Stammrechtssatz

Wurde ein dem gegen den Fremden erlassenen Aufenthaltsverbot

entsprechender Rechtszustand hergestellt, so konnte der Fremde

durch die mit dem angefochtenen Bescheid ausgesprochene

Abweisung seines Antrages auf Aufschub der Vollstreckung nicht

in dem diesbezüglichen subjektiven Recht verletzt worden sein

(Hinweis B 18.6.1990, 90/19/0175).

European Case Law Identifier

ECLI:AT:VWGH:1992:1992180044.X06