Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

17.12.1993

Geschäftszahl

92/17/0296

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1993/11/17 91/17/0162 1

Stammrechtssatz

Der Ausdruck "vorwiegend vom Zufall abhängig" im Paragraph 6, Absatz 4, Wr VergnügungssteuerG 1987 bedeutet, daß nicht nur (ausschließlich) Zufallskomponenten maßgebend sind, sondern auch der Spieler in der Lage ist, das Spiel in einem bestimmten Ausmaß zu beeinflussen, wobei aber das Spielergebnis "hauptsächlich, in erster Linie, ganz besonders, zum größten Teil" (Hinweis: Duden, Das große Wörterbuch der deutschen Sprache in sechs Bänden) vom Zufall abhängt.