Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1996

Geschäftszahl

92/17/0207

Rechtssatz

Da dem Milcherzeuger Parteistellung im Verfahren betreffend die Festsetzung des zusätzlichen Absatzförderungsbeitrages zukommt (Hinweis E 17.5.1991, 89/17/0120), wäre seinem Antrag auf Zustellung der diesbezüglichen Abgabenbescheide zu entsprechen gewesen. Die Abweisung dieses Antrages war daher rechtswidrig.