Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.11.1996

Geschäftszahl

92/17/0207

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1991/06/25 91/04/0130 3

Stammrechtssatz

Weder die Beiziehung im erstinstanzlichen Verwaltungsverfahren noch die Zustellung eines Bescheides reichen für sich alleine aus, die Parteistellung im Verwaltungsverfahren zu begründen (Hinweis E 25.9.1984, 83/07/0048).