Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.12.1992

Geschäftszahl

92/17/0178

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0111/79 E 24. Oktober 1979 VwSlg 5417 F/1979; RS 1

Stammrechtssatz

Die in den Paragraphen 54, ff LAO Wr bezeichneten Vertreter haben in Hinsicht auf die Verbindlichkeit nach Paragraph 7, Absatz eins, LAO Wr ihre mit den Aufgaben der Buchhaltung betrauten Organe jedenfalls in solchen Abständen zu kontrollieren, die es ausschließen, daß ihnen Steuerrückstände verborgen bleiben.