Verwaltungsgerichtshof
11.12.1992
92/17/0178
GRS wie 0111/79 E 24. Oktober 1979 VwSlg 5417 F/1979; RS 1
Die in den Paragraphen 54, ff LAO Wr bezeichneten Vertreter haben in Hinsicht auf die Verbindlichkeit nach Paragraph 7, Absatz eins, LAO Wr ihre mit den Aufgaben der Buchhaltung betrauten Organe jedenfalls in solchen Abständen zu kontrollieren, die es ausschließen, daß ihnen Steuerrückstände verborgen bleiben.