Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.04.1993

Geschäftszahl

92/17/0170

Rechtssatz

Zwar entstehen in der Regel juristische Personen erst mit der Eintragung in das Firmenbuch (Paragraph 34, Absatz eins, AktG in Verbindung mit Artikel römisch 22 , FBG 1991, BGBl 1991/10, jedoch ergibt sich aus der Vorschrift des Paragraph 9, erster Satz KWG, daß der in Gründung befindlichen Bank auch schon vor dem in Paragraph 15, Absatz 2, FBG 1991 genannten Zeitpunkt Parteifähigkeit im Konzessionsverfahren zukommen muß (Hinweis Fremuth-Laurer-Pötzelberger-Ruess, Handkommentar zum Kreditwesengesetz, 02te Auflage, Seite 79 und FN 13a ebendort; Arnold, Satzungsmäßiger Unternehmensgegenstand und Gewerbeberechtigung, GesRZ 1991, 18, FN 13).