Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.03.1993

Geschäftszahl

92/17/0141

Rechtssatz

Der Haftungsbescheid hat im Verhältnis zum Haftungspflichtigen konstitutive Wirkung. Erst durch die Erlassung des Haftungsbescheides wird der persönlich Haftungspflichtige zum abgabenrechtlichen Gesamtschuldner (Hinweis E 17.5.1991, 90/17/0439, 0440).