Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1996

Geschäftszahl

92/17/0083

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1990/06/25 89/15/0108 4

Stammrechtssatz

Die Geltendmachung der Haftung für eine Selbstbemessungsabgabe, die kraft Gesetzes entsteht und kraft Gesetzes fällig wird, setzt eine bescheidmäßige Festsetzung der Abgabenschuld gegenüber dem - Primärschuldner - nicht voraus

(Hinweis E 8.5.1980, 2085/79, VwSlg 5488 F/1980).