Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.06.1996

Geschäftszahl

92/17/0083

Rechtssatz

Es besteht keine Pflicht der Behörde, dem aufgrund eines Haftungsbescheides abgabepflichtigen Geschäftsführer der GmbH den gesamten Akteninhalt des den Primärschuldner betreffenden Abgabenverfahrens bekanntzugeben.