Verwaltungsgerichtshof
25.06.1996
92/17/0083
Es besteht keine Pflicht der Behörde, dem aufgrund eines Haftungsbescheides abgabepflichtigen Geschäftsführer der GmbH den gesamten Akteninhalt des den Primärschuldner betreffenden Abgabenverfahrens bekanntzugeben.