Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1993

Geschäftszahl

92/16/0141

Rechtssatz

Die Behauptung des Fehlens einer Schädigungsabsicht, des Verhandelns mit einer "öffentlich-rechtlichen Stelle" und des "Durchwinkens" durch die Zollorgane vermag den Verdacht des Vorliegens eines für den Ausspruch des Verfalls erforderlichen Vorsatzes im Beschlagnahmeverfahren nicht zu entkräften.