Verwaltungsgerichtshof
25.02.1993
92/16/0141
Die Behauptung des Fehlens einer Schädigungsabsicht, des Verhandelns mit einer "öffentlich-rechtlichen Stelle" und des "Durchwinkens" durch die Zollorgane vermag den Verdacht des Vorliegens eines für den Ausspruch des Verfalls erforderlichen Vorsatzes im Beschlagnahmeverfahren nicht zu entkräften.