Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.03.1994

Geschäftszahl

92/16/0092

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 84/16/0134 E 22. November 1984 VwSlg 5932 F/1984 RS 2

Stammrechtssatz

Die typische Begehungsform beim Reiseschmuggel ist die wahrheitswidrige Verneinung der Frage des Abfertigungsbeamten oder die Deklarierung einer Kleinigkeit - unter Verschweigung anderer zu verzollender Waren - in der Erwartung, damit werde sich das die Zollabfertigung durchführende Organ zufrieden geben.