Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.1995

Geschäftszahl

92/15/0214

Rechtssatz

Für den Nachweis einer Verwertung von Urheberrechten iSd Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972 durch einen WIFI-Vortragenden ist die Vorlage einer mit dem WIFI geschlossenen "Rahmenvereinbarung", die punktuell und ausschließlich die wesentlichen Kriterien für die Gewährung der Begünstigung des Paragraph 38, Absatz 4, EStG 1972 enthält, sowie einer vom WIFI-Vortragenden selbst erstellten "Seminarübersicht" nicht ausreichend.