Verwaltungsgerichtshof
10.07.1996
92/15/0157
Die Tatsache, daß ein neues Wirtschaftsgut in der ersten Zeit der Verwendung die stärkste Werteinbuße erleidet, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Anwendung einer degressiven AfA (Hinweis E 16.9.1960, 3041/58).