Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.07.1996

Geschäftszahl

92/15/0157

Rechtssatz

Die Tatsache, daß ein neues Wirtschaftsgut in der ersten Zeit der Verwendung die stärkste Werteinbuße erleidet, rechtfertigt für sich allein noch nicht die Anwendung einer degressiven AfA (Hinweis E 16.9.1960, 3041/58).