Verwaltungsgerichtshof
23.11.1992
92/15/0095
GRS wie 86/16/0130 E 2. April 1987 RS 2
Es kommt nicht darauf an, ob die Tatsachen gerade jener Abteilung der Behörde, die ein Verfahren wieder aufnehmen will, bereits früher bekannt war (Hinweis E 29.3.1965, 1335/64, VwSlg 3250 F/1965).