Gericht

Verwaltungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.11.1992

Geschäftszahl

92/15/0095

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie VwGH E 1992/03/18 88/14/0003 2

Stammrechtssatz

Ein schuldhaftes Unterbleiben von Nachforschungen steht einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 726).