Verwaltungsgerichtshof
23.11.1992
92/15/0095
GRS wie VwGH E 1992/03/18 88/14/0003 2
Ein schuldhaftes Unterbleiben von Nachforschungen steht einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht entgegen (Hinweis Stoll, BAO-Handbuch, 726).